RECHTSANWÄLTE UND NOTAR
Mit Engagement und Kompetenz für Ihre Interessen.
Wir vertreten die rechtlichen Interessen unserer Mandanten in einer persönlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit.
RECHTSANWÄLTE UND NOTAR
Wir vertreten die rechtlichen Interessen unserer Mandanten in einer persönlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit.
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Familienrecht
Horst Sonnenschein hat in Marburg studiert und sein Referendariat in Kassel absolviert. Er ist seit 1985 als Rechtsanwalt tätig und kann somit auf über 30 Jahre Erfahrung in der Rechtspraxis zurückblicken. Zusätzlich ist er seit 1998 als Fachanwalt für Familienrecht auf diesem Gebiet spezialisiert.
Zu den Rechtsgebieten von Herrn Horst Sonnenschein gehören vor allem: Familienrecht, Zivilrecht, Strafrecht und Erbrecht.
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Marc Sonnenschein hat in Marburg das Studium der Rechtswissenschaften abgeschlossen. Sein Referendariat absolvierte er in Kassel. Er ist seit 2015 als Rechtsanwalt tätig. Im April 2015 hat Rechtsanwalt Marc Sonnenschein zudem den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht gem. §§ 4, 4a FAO erfolgreich abgeschlossen.
Die Schwerpunkte von Herr Rechtsanwalt Marc Sonnenschein liegen hauptsächlich im: Arbeitsrecht, Zivilrecht, Internet-/Medienrecht, Straßenverkehrsrecht und Strafrecht.
Alles Rechtliche rund um Ehe, Partnerschaft und Kinder
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Vertragsgestaltung für vielfältige Anforderungen
Rechtssicherheit im digitalen Raum
Im Falle eines Unfalls und bei Geschwindigkeitsübertretungen gut betreut
Beratung und Begleitung als Beschuldigter oder Opfer von Straftaten
Beratung und Begleitung von Erblasser und Erben
Sie haben ein Anliegen und möchten dies gerne rechtlich abklären? Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.
Im Rahmen des Familienrechts können wir Ihnen umfassende Beratung durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Horst Sonnenschein bieten.
Die Hauptfälle des Familienrechts betreffen:
Gerne ist Ihnen Herr Rechtsanwalt Marc Sonnenschein bei der Lösung Ihres arbeitsrechtlichen Problemes behilflich.
Dabei kann Ihnen kompetent aufgrund des erfolgreichen Abschlusses des theoretischen Teils des Fachanwaltslehrganges für Arbeitsrecht nach § 4, 4a FAO geholfen werden.
Zu den häufigsten Streitpunkten im Arbeitsrecht gehören:
Denken Sie an die kurzen Fristen im Arbeitsrecht und zögern Sie nicht sich an uns zu wenden.
Auf dem umfangreichen Gebiet des allgemeinen Zivilrechts, vor allem bei seinen vielen unterschiedlichen Vertragstypen, helfen wir Ihnen gerne.
Dazu gehören vor allem:
Egal ob Abwicklung, Rückabwicklung oder Schadensersatz, fragen Sie uns.
Das Internet ist ein sich stetig wandelndes Medium, was im Alltag eine Vielzahl von Problemen hervorrufen kann.
Sie haben eine Abmahnung erhalten, Fragen zur Veröffentlichung von Daten im Internet oder ein anderes Problem auf dem Gebiet des Internet- bzw. Medienrechts?
Gerne Helfen wir Ihnen bei einem persönlichen Gespräch weiter.
Häufigste Streitpunkte im Straßenverkehr sind der Unfall und das geblitzt werden. Es kann jedoch noch eine Vielzahl anderer Probleme geben.
Gerne helfen wir Ihnen bei allen Fragen rund ums Straßenverkehrsrecht weiter.
Sie werden beschuldigt eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, oder sind Opfer einer solchen Tat?
Zögern Sie nicht sich an uns zu wenden. Gerne gehen wir den Sachverhalt gemeinsam mit Ihnen an.
Egal ob es um die Planung des Erbes oder die Auseinandersetzung im Erbfall geht, gerne stehen wir Ihnen zur Seite und helfen.
Ihr Rechtsgebiet ist hier nicht aufgeführt? Kein Problem!
Fragen Sie uns einfach und wir sagen Ihnen gerne ob wir Ihnen helfen können.
Service
Für Privatpersonen und Unternehmen
In rechtlicher Hinsicht beraten wir Sie umfassend und vertreten Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich.
Notar
Das Notaramt umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten. Hauptbestandteil ist jedoch die Beurkundung von Rechtsgeschäften und die Beglaubigung von Unterschriften. Die häufigsten Tätigkeitsfelder umfassen:
Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Die Bestellung zum Notar erfolgt nach Ablegung der Notarfachprüfung nach der Vorschriften der Bundesnotarordnung (BNotO). Ihm wird daraufhin ein bestimmter Bezirk zur Amtsausübung zugewiesen. Dienstaufsicht übt der jeweilige Präsindent des Land- oder Oberlandesgerichtes des heweiligen Bezirks aus.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre gewünschte Tätigkeit unter die Aufgaben des Notariats fallen, sprechen Sie uns einfach an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sekretariat
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